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Ausbildung

Thomas BöhmIhr Fahrlehrer:

Thomas Böhm

Bürozeiten:

Dienstag und Donnerstag
von 17:00 - 19:00 Uhr

Theoretischer Unterricht:

Dienstag und Donnerstag
von 19:00 - 20:30 Uhr

Klassenspezifischer Unterricht für Motorrad nach Bedarf und Vereinbarung.


Wir bilden aus in den Klassen

AM: ab 16 Jahre

Kleinkrafträder (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm) und Fahrräder mit Hilfsmotor (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem zusätzlich hinsichtlich der Gebrauchsfähigkeit die Merkmale von Fahrrädern aufweisen).

A1: (Einschluss: AM), 16 Jahre

Krafträder der Klasse A mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW (Leichtkrafträder) sowie einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von: 80 km/h für 16-17 jährige und unbegrenzt ab 18 Jahre.

A2: (Einschluss: A1 und AM), 18 Jahre

Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h. Die Fahrerlaubnis der Klasse A berechtigt bis zum Ablauf von zwei Jahren nach der Erteilung nur zum Führen von Krafträdern mit einer Motorleistung von nicht mehr als 25 kW (34 PS) und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,16 kW/kg.

A direkt: (Einschluss: A1 und AM), 25 Jahre

Wie Klasse A. Ein Direkteinstieg ohne Leistungsbeschränkung ist ab dem 25. Lebensjahr möglich.

B: (Einschluss: AM, S und L), ab 17/18 Jahre

Kraftfahrzeuge (ausgenommen Krafträder mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3,5 t und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3,5 t nicht übersteigt).

Begleitendes Fahren ab 17:

Eine oder mehrere Begleitpersonen können jederzeit eingetragen werden. Voraussetzung hierfür ist, dass der Begleiter:

  • Mindestens 30 Jahre alt ist
  • Mindestens seit 5 Jahren ohne Unterbrechung im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B ist
  • Nicht mehr als 3 Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg hat.

BE: Vorbesitz Klasse B, (Einschluss: keine), ab 18 Jahre

Kombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger bestehen und die als Kombination nicht unter Klasse B fallen: Bei Lastkraftwagen mit durchgehender Bremse und bestimmten Geländefahrzeugen darf die Anhängelast höchstens das 1,5-fache der zulässigen Gesamtmasse des zeihenden Fahrzeugs betragen.